Job-Bike Leasing

Für Arbeitnehmer

Dein neues Hin + Her! Du wirst es lieben!

Dank steuerlicher Förderung sparst du bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf – oder sogar noch deutlich mehr, sollte dein Arbeitgeber einen Zuschuss geben. Per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts in einen Sachbezug umgewandelt. Dadurch verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

All-inclusive. Fast!

Im Job-Bike Leasing enthalten sind: Versicherung, Pick-up Service bei einer Panne und Diebstahlschutz. Optionale Leasingbestandteile sind der Jahresservice und der Ersatz von Verschleissteilen.

36 Monate Laufzeit

Du entscheidest nach der Laufzeit, ob du das Bike zu einem günstigen Restwert ablöst, unkompliziert zurückgibst oder dir ein neues Bike aussuchst. Du hast die Wahl!

Bis zu 40% sparen!

Gegenüber dem Barkauf des Bikes oder E-Bikes, inklusive Zubehör, durch Gehaltsumwandlung.

Online oder vor Ort!

Finde dein Traumbike und lease es gleich heute – egal ob hier gleich online oder bei uns vor Ort.

All-inclusive. Fast!

Umfassende Absicherung im Schadenfall oder bei Diebstahl. Optional auch Verschleiss.

Zahlung übers Gehalt

Die Leasingrate wird monatlich einfach von deinem Bruttogehalt abgezogen.

Dein Weg zum Job-Bike

01

Auswahl

Du wählst dein Wunschrad online oder in einem unserer Shops aus. Wir beraten dich gerne vor Ort, per Telefon oder E-Mail. Wähle bei der Online-Bestellung als Versandoption und Zahlungsart „Leasing“ aus. Informiere dich im Vorfeld über den Leasinganbieter und dessen Konditionen bei deinem Arbeitgeber.

02

Angebot

Wir erstellen das Angebot, welches du im Anschluss meist bestätigen musst. Danach erhält dein Arbeitgeber eine Mitteilung.

03

Bestätigung

Dein Arbeitgeber sowie der Leasinganbieter geben das Angebot frei. Wir vereinbaren anschließend einen Termin für die Abholung deines neuen Bikes mit dir bzw. bereiten das Bike für den Versand vor.

04

Losradeln

Du holst dein Bike ab oder erhältst dein Traumbike per Spedition geliefert und
kannst losradeln.

Leasingrechner

Du willst wissen, was dich dein neues Bike monatlich kostet? Trage den Preis deines Wunsch Bikes, dein Bruttogehalt und deine Steuerklasse in den Rechner ein. Ein noch genaueres Ergebnis erhältst du im erweiterten Modus.

Hinweis: Die nachfolgenden Rechner werden von externen Quellen geladen. Die Rechner dienen lediglich zur Berechnung des finanziellen Vorteils. Die tatsächliche Einsparung hängt von steuerlichen Verhältnissen ab und kann abweichen. Für eine Überprüfung wende dich bitte an einen Steuerberater. Bei der Verwendung der Vorteilsrechner werden keinerlei Nutzerdaten gespeichert oder ausgewertet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Und wie geht's weiter?

Hast du dein Traumbike gefunden, starten wir den Abwicklungsprozess. In der Regel dauert die Abwicklung eines Leasingantrags nur wenige Tage. Lass es uns angehen! Hast du noch Fragen? Dann nimm gerne Kontakt mit unserem Leasingberater auf.

Dein Arbeitgeber bietet noch kein Job-Bike Leasing an?
Auch kein Problem – wir setzen uns gerne mit deiner Firma in Verbindung, um die Vorteile für alle Beteiligten aufzuzeigen.

Noch Fragen?

Hier erhältst du Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund ums Thema Job-Bike Leasing.

Leasing (vom Englischen “to lease”: mieten, pachten) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. In der Geschäftswelt stellt Leasing eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand dar. Von Kaffeemaschinen bis zum Passagierflugzeug – fast alles kann man leasen.

Beim Dienstrad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike. Der Arbeitgeber (Leasingnehmer) least das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung.

Klingt kompliziert, ist aber in der Praxis dank erprobter Abläufe und vorgefertigter Verträge ganz einfach.

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstands (= des Dienstrads) zu erhalten. Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern seit dem 1. Januar 2020 pauschal nach der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Mitarbeiter attraktiv macht.

Der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das Diesntrad zahlen. Die Umwandlungsrate setzt sich zusammen aus:

  • der Nutzungsrate für das Dienstrad – sie macht den größten Anteil aus,
  • der Rate für die Versicherung (kann der Arbeitgeber übernehmen),
  • der Rate für die Inspektion oder Service (optional und kann vom Arbeitgeber übernommen werden).

Du kannst die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.

Du hast die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein Dienstrad sein!

Je nach Anbieter gibt es Mindestpreise für Leasingräder. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern Vorgaben zum Typ, Anzahl der Räder oder Maximalpreis machen.

Diensträder dürfen sowohl betrieblich als auch privat gefahren werden. Es ist grundsätzlich keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Vorgaben des Arbeitgebers zur Nutzung sind allerdings möglich.

Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!

Wie? Beim Diesntrad-Leasing wird ein Teil des Gehaltsanspruchs des Mitarbeiters in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar vom Arbeitnehmer zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.

Ja! Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung – abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des Dienstrads durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – bereits pauschal abgegolten mit

  • 1 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme bis zum 31. Dezember 2018
  • 0,25 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme ab dem 1. Januar 2019.

Bitte beachte: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad klassifiziert und müssen daher ebenfalls mit 0,03 %/km/Monat vom UVP (analog zum Dienstwagen) versteuert werden. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.

Hier gibt es mehrere Optionen:
  • Du gibst das Rad an den Leasinganbieter zurück und wählst ein neues Bike.
  • Der Leasinganbieter macht dir ein Angebot für die Übernahme zum geringen Restwert. Du kannst das Bike dann weiterfahren oder es gebraucht weiterverkaufen und wählst ein neues Rad.
Erfahrungsgemäß ist der Restwert des Bikes auf dem Gebrauchtmarkt höher als die Ablösesumme beim Leasinggeber. Die Leasinganbieter können das Übernahmeangebot nicht im Voraus vertraglich zusichern, planen aber damit.

Für das Dienstradleasing gibt es keine Kilometerbegrenzung. Außerdem gibt es bei der Rückgabe keine Forderungen für Kratzer und Beschädigungen.

Ansprechpartner

Bei allen Fragen rund ums Thema Job-Rad Leasing steht euch unser Leasingberater Harald Rede und Antwort.

Harald Wittke

Unsere Leasinganbieter

Wir arbeiten mit allen Leasinganbietern zusammen. Im Laufe der Zeit kann es durchaus neue Anbieter geben, die noch nicht hier aufgelistet sind. Sollte dein Arbeitgeber mit einem Leasinganbieter zusammenarbeiten, den du nicht bei uns findest, so melde dich einfach bei uns. Wir kümmern uns um den Rest.

Bist du noch da? Du scheinst eingeschlafen zu sein.

Wie können wir dir weiterhelfen?

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